Presseerklärung der IGSM e.V. zu den Anträgen Surfen I – IV der Stadtratsfraktion SPD vom 27. Februar 2019
Am 27. Februar 2019 stellte die Fraktion SPD des Münchner Stadtrats vier Anträge an die Stadtverwaltung. Die Anträge Surfen I und Surfen III sind bis Mitte September nicht beantwortet worden. Im Folgenden die Stellungnahme der IGSM e.V. zu den vier Anträgen.
Antrag 1: Surfen I: Einrichtung der Floßlände als langfristigen Surfspot
Die zusätzliche Bereitstellung von 21 Mio. m³ Wasser aus dem Isarwerkkanal würde einen Betrieb des Floßländkanals über die Saison von durchschnittlich insgesamt 12 Stunden täglich mit insgesamt 8,9 m³/s ermöglichen. Durch Bereitstellung dieser Menge Wasser würde das Gesamtwasserdargebot für die Floßlände pro Saison um lediglich 25 % steigen. Dadurch erlitt das Isarwerk 1 einen Umsatzverlust von ca. 25.000 € durch entgangene Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (2012). Bei einer solchen Maßnahme wäre eine Umstellung der Pegelsteuerung und das Abwarten der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie nicht erforderlich, da die Floßlände mit der gleichen Wassermenge und Wehreinstellungen beschickt werden würde wie während des Flößereibetriebs. So könnte für die Saison 2020 kurzfristig und unkompliziert der schwierigen Situation für den Sport in München zunächst Abhilfe geschaffen werden.
Rechtliche Grundlagen: Das Wasserbuch der Stadt München zum Isarwerk 1
Eintrag Triebwerk Südwerk I der Stadtgemeinde München, Spalte 6, S. 39:
„Auch steht der Unternehmerin kein Entschädigungsanspruch zu, wenn sie im öffentlichen Interesse von der Staatsbauverwaltung zur Entnahme einer geringeren als ihr zur Entnahme im Projekt zu 70 cbm/sec. vorgesehenen Wassermenge oder zur Beseitigung der gesamten Anlage oder eines Teiles derselben u. zur Herstellung des früheren Zustandes beauftragt werden sollte. (…) Der Widerruf u. die Aufforderung zur Beseitigung der Anlage, sowie Anordnungen im Sinne der Absätze 1-3 sollen nur auf zwingenden Gründen des öffentl. Interesses erfolgen.“
Aus Sicht der IGSM besteht in München das öffentliche Interesse zur Förderung des Flusssurfens. Der Sport hat sich insbesondere in München in den vergangenen 50 Jahren stark weiterentwickelt. In München würden von sportfördernden Maßnahmen nicht nur 2.000 Surfer profitieren, sondern gleichermaßen auch Kanu- und Kajaksportler. Darüber hinaus werden in Tokio 2020 erstmals olympische Wettkämpfe im Wellenreiten ausgetragen. Daher darf die Ausübung des Sports Wellenreiten niemandem verwehrt oder durch hohe Eintrittsgelder zu pumpenbetriebenen Wellenanlagen erschwert werden. Im Gegenteil: Wir müssen sicherstellen, dass der Sport weiterhin frei ausgeübt werden kann!
Antrag 2: Surfen II: Sicherheit in München für Surf-Anfängerinnen und -Anfänger
Durch die hohe Anzahl der Surfanfänger der letzten drei Jahre stieg der Nutzungsdruck am Eisbach, insbesondere an der Floßlände immens an. 40 Surfer an der Floßlände und eine Wartezeit von 20 Minuten auf einen Wellenritt sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Immer mehr Anfänger drängen daher an den für sie zu gefährlichen Eisbach um dort ohne lange Wartezeit üben zu können. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit der Verunfallung eines ungeübten Flusssurfers am Eisbach an. Nachhaltige Gewährleistung der Sicherheit setzt regelmäßige Hinweise auf die Gefährlichkeit des Eisbachs für Ungeübte voraus, kann aber erst erfolgreich sein, wenn es für Surfanfänger geeignete Alternativangebote gibt. Dazu gehört zunächst im Sommer 2020 die Erhöhung der Surfzeiten an der Floßlände. Langfristig kann sich die Situation hier jedoch nur entspannen, wenn in München eine ganzjährig surfbare Anfängerwelle zur Verfügung steht. Dadurch würden ambitionierte Sportler jedes Alters gefördert und zugleich neue Standards bei der Sicherheit des Sports gesetzt werden. Mit dem Tucherpark ist ein geeigneter Standort im Eisbach gefunden. Die Errichtung einer Welle dort muss mittelfristiges Ziel der Förderung des Flusssurfens in München sein.
Antrag 3: Surfen III: Ferienangebote Surfen
Die Jugendförderung ist einer der Satzungszwecke der IGSM. Auf Anfrage des Sportamtes haben wir ein erstes Angebot abgegeben, wie ein solches Ferienprogramm zunächst aussehen könnte: An sieben Tagen in den Ferien könnte die Floßlände von 10 bis 14 Uhr für das Programm genutzt werden. Aufgeteilt auf zwei Gruppen pro Tag mit je 15 Teilnehmern sowie ein 3-Tagesprogramm und ein 4-Tagesprogramm je nach Alter könnten 60 Kinder das Surfen auch weitab vom Meer kennenlernen. Dafür wären insgesamt also 28 Betriebsstunden mit ca. 400.000 m³ Wasser nötig. Dadurch hätte das Isarwerk 1 einen Umsatzverlust von ca. 500 €. Das macht pro Kind einen Umsatzverlust von weniger als 10 €. Grundsätzlich macht es in den Augen der IGSM e.V. allerdings keinen Sinn durch Ferienangebote Kinder an das Surfen heranzuführen ohne sicherzustellen, dass ihnen später auch genügend Möglichkeiten zur weiteren Sportausübung geboten werden.
Antrag 4: Surfen IV: Anfängerwelle an der Dianabad-Schwelle
Die Dianabadschwelle ist ein prinzipiell geeigneter Surfspot für fortgeschrittene Surfer, die sich von der Floßlände erstmals an den Eisbach wagen möchten. In ihrem jetzigen Zustand ist die Welle und ihre Umgebung für Anfänger allerdings ungeeignet und gefährlich, wird aber dennoch von ihnen genutzt. Die sog. E2 hat das Potenzial durch geringe Umbauten wie z.B. einem ungefährlichen Spoiler ähnlich dem an der Floßlände deutlich verbessert zu werden und somit den Nutzungsdruck durch Fortgeschrittene an der gefährlicheren Eisbachwelle und der anfängertauglichen Floßlände zu reduzieren. Die Kosten dafür würden sich im geringen fünfstelligen Bereich bewegen. Umso enttäuschter sind wir, dass der Freistaat Bayern sämtliche Aktivitäten zur Verbesserung der Situation eingestellt hat, mit der Begründung, dass sich doch erstmal die Stadt München um eine neue Welle auf ihrem Gemeindegebiet kümmern solle. Eine Nutzbarmachung für Anfänger würde größere Umbauten erforderlich machen, insbesondere eine Vereinfachung bzw. Ermöglichung des Ein- und Ausstiegs in den Eisbach auf beiden Seiten.
Der Vorstand der IGSM e.V.
Download der Anträge:
5604650 Antwort auf Antrag Surfen II Sicherheit
5593128 Antwort auf Dianabadschwelle März 2019