Wellenbeleuchtung und Insektenschutz
Liebe Surfer,
aufgrund Notwendigkeiten und gesetzlichen Vorgaben zum Insektenschutz bittet die IGSM e.V. alle Surfer, bei der Wellenbeleuchtung ab sofort folgende Hinweise zu beachten um die Lichtverschmutzung auf ein Minimum zu reduzieren:
- Streulicht muss vermieden werden. Das heißt, dass die Welle spotgenau beleuchtet wird, aber bitte nicht der Himmel darüber oder die Wiese und Bäume daneben.
- Die Lichtintensität sollte auf das nötige Minimum reduziert werden, das heißt dass nicht fünf starke Lichtquellen eingeschaltet sein sollten, wenn auch nur eine Taschenlampe ausreicht.
- Die Lichtfarbe der Lichtquelle muss einen geringen Blauanteil haben – Je oranger und roter das Licht ist, desto weniger Insekten werden irritiert. Für Schutzgebiete gilt in Bayern der Grenzwert von maximal 2400 Kelvin für Beleuchtung, für Straßenlaternen maximal 3000 Kelvin (wird oft als „warmweiß“ bezeichnet).
Tipps zur Umsetzung: Ihr habt eine gute Lampe die gut funktioniert, sie ist aber zu „hell“ und zu „kaltweiß“? Mit einer orangen oder roten Scheinwerferfolie lässt sich euer Gerät möglicherweise günstig und umkompliziert an die neuen gesetzlichen Vorschriften anpassen. Bei Fragen wendet euch gerne an die IGSM oder einen Vorsitzenden eures Vertrauens.
Quelle:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung – Handlungsempfehlungen für Kommunen, September 2020. (https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/detailansicht.htm?tid=1430070) – folgt zum Download einfach den Verlinkungen.